Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Bedingungen für die Betreuung Ihres Hundes bei 4Pfoten

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Dienstleistungsangebot der
Hundeschule & Hundekita 4 Pfoten (im Folgenden nur 4Pfoten). Mit Hund ist jeweils der in die Obhut
von 4Pfoten übergebene Hund gemeint, mit Vertragspartner ist die, die Vereinbarung mit 4Pfoten
unterzeichnende Person gemeint. Soll eine andere Person Vertragspartner sein, so ist eine Vollmacht
vorzulegen.

2. 4Pfoten betreut nur Hunde die über einen vollen (Welpen: altersangemessen) Impfschutz verfügen.
4Pfoten kann vor Erbringung der Dienstleistung eine aktuelle Impfbescheinigung verlangen und im
Falle der Nichterbringung die Dienstleistung verweigern.

3. 4Pfoten betreut nur Hunde für die eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. 4 Pfoten
kann vor Erbringung der Dienstleistung ein Versicherungsnachweis verlangen und im Falle der
Nichtvorlage die Dienstleistung verweigern

4. Der Teilnehmer hat 4Pfoten vor Erbringung der Dienstleistung über ihm bekannte Krankheiten des
Hundes zu informieren. 4Pfoten kann eine aktuelle Unbedenklichkeitsbestätigung eines Tierarztes vor
Durchführung der Dienstleistung verlangen und im Falle der Nichterbringung die Dienstleistung
verweigern.

5. Es gilt die aktuelle Preisliste der Hundeschule 4 Pfoten. Das Entgelt für die Dienstleitung ist im Voraus
zu bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung kann 4Pfoten die Erbringung der Dienstleistung verweigern.

6. Besondere Fertigkeiten oder Verhaltensweisen, welche die Dienstleistungserbringung beeinflussen
oder erschweren können sind mitzuteilen. Sollte der Teilnehmer den Hund neu erworben haben und
kein Wissen über den Hund haben, so ist dies mitzuteilen.

7. Haftung
a. 4Pfoten ist bestrebt den Hund in einer arttypischen Weise d.h. mit anderen Hunden im Rudel zu
betreuen.
Diese Rudelbetreuung bedingt, dass Verletzungen durch andere Hunde entstehen können oder
andere Hunde durch den Hund des Vertragspartners verletzt werden. Die nachfolgenden Regelungen
sollen klarstellen, dass 4Pfoten nicht für evtl. Schäden die aus dieser Betreuungsart resultieren
können, haftet.
b. 4Pfoten haftet nicht für Schäden/Verletzungen am Hund die durch Bisse oder andere Handlungen von
Hunden anderer Vertragspartner entstehen können.
c. Für Schäden an mitgebrachtem Hundezubehör (Decken, Spielsachen, Bälle, Halsbänder) wird keine
Haftung übernommen.
d. Der Vertragspartner ist verpflichtet mitzuteilen ob seine Hündin läufig ist. Läufige Hündinnen können
nicht im Rudel gehalten werden. Keinesfalls übernimmt 4Pfoten die Kosten die durch die Deckung
einer läufigen Hündin entstehen.
e. Der Vertragspartner erklärt den Verzicht auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
aus Tierhalterhaftung gegen andere Vertragspartner von 4Pfoten, wenn diese gleichwohl diese
Vereinbarung unterzeichnet haben und den Verzicht ebenfalls erklärt haben.

8. Die Bring- und Abholzeiten werden individuell zwischen den Parteien abgesprochen werden. Ein
Anbinden des Hundes vor den Liegenschaften ist nicht gestattet und berechtigt zur fristlosen
Kündigung des Vertrages.
Wir behalten uns vor, den Hund ab 18.45 Uhr in einer der Zwingerboxen zu setzen (siehe Preistabelle).

9. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere dann vor, wenn der Hund für eine Betreuung nicht geeignet ist (Z.B. wegen Bissigkeit
gegenüber Mensch und Tier) Der Halter ist in diesem Fall verpflichtet, das Tier schnellstmöglich,
spätestens jedoch 3 Stunden nach der Kündigung abzuholen.

10. 4Pfoten wird im Wesentlichen von der Geschäftsführerin betrieben. Im Falle von schwerer Krankheit
oder einem unfallbedingten Unfähigkeit zur Dienstleistungserbringen ist 4Pfoten berechtigt die Hunde
in das nächstgelegene Tierheim zu verbringen.

Spezielle zusätzliche Bedingungen für die Hundeschule

1. 4Pfoten verpflichtet sich den Hund des Vertragspartners während der Dauer des Vertrages zu
unterrichten. Der Unterricht erfolgt nach den Grundsätzen einer artgerechten und angemessenen
Tierpflege. Eine Erfolgsgarantie für das Erreichen bestimmter Lerninhalte wird nicht gegeben.

2. 4Pfoten behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen aus wichtigem Grund abzubrechen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Kursleiterin erkrankt ist oder der Hund
sich den Unterricht als ungeeignet erweist. Bereits entrichtete Unterrichtsgebühren werden in diesem
Fall vollständig bzw. anteilig zurück erstattet.

3. Eine Kündigung des Unterrichts durch den Vertragspartner ist bis zu 24h vor Beginn des vereinbarten
Unterrichtszeitraumes kostenfrei. Eine späteren Kündigung oder das Nichterscheinen entbindet nicht
von der Pflicht zur Entrichtung der Kursgebühr.

4. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel- oder Beratungsstunden erfolgt auf eigenes
Risiko. Die Hundeschule 4 Pfoten übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden, die bei der Durchführungen der gezeigten Übungen entstehen können. Darüber
hinaus wird keine Haftung Schäden oder Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen
können übernommen. Begleitpersonen sind durch den Vertragspartner von dem Haftungsausschluss
in Kenntnis zu setzen.

Spezielle AGBs Hundepension

1. Zwischen den Parteien kommt ein Unterbringungs- und Verpflegungsvertrag (im Folgenden nur
Betreuungsvertrag) zustande. Der Hund des Vertragspartners wird während der Vertragslaufzeit von
der anderen Partei (4Pfoten) artgerecht gehalten. Eine artgerechte Haltung meint insbesondere die
nächtliche Unterbringung in überdachten Räumlichkeiten und eine ausreichende artgerechte
Bewegung und Verpflegung. Soweit andere Hunde vorhanden sind findet eine Rudelhaltung statt. Die
Leistung von 4Pfoten wird im Folgenden Dienstleistung genannt.

2. Die Betreuung findet in Mühlheim und in Maintal statt. 4Pfoten ist es gestattet, die Hunde in einem
KFZ zu transportieren.

3. Hunde die länger als 28 Tage in der Pension sind werden vor Ende der Betreuungszeit einer
medizinischen Untersuchung unterzogen. Die Kosten dieser Untersuchung sind vom Vertragspartner
gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste zu entrichten.

4. Eine Kündigung des Betreuungsvertrages ist 3 Wochen vor Beginn der Betreuungszeit kostenfrei
möglich. Bei einer späteren Kündigung, sind die hälftigen Betreuungskosten zu entrichten.

5. Besondere Essgewohnheiten des Hundes sind mitzuteilen. Sollten keine besonderen
Essgewohnheiten mitgeteilt werden erhält der Hund herkömmliches im Handel erhältliches
Hundefutter und zusätzlich nach freiem Ermessen von 4Pfoten Frischfleisch, Innereien und Knochen.
Sollte spezielles Futter benötigt werden, so ist dieses vom Vertragspartner mitzuteilen und bereit zu
stellen.

6. Die Betreuungszeit ist täglich von 6 Uhr 45 bis 18 Uhr 45. Der Hund muss innerhalb dieser Zeit
gebracht und abgeholt werden. Sollte der Hund über Nacht bleiben so ist er am Tag der Abholung bis
um 10 Uhr abzuholen. Sollte der Hund Abrede widrig erst nach 10 Uhr abgeholt werden ist das
Entgelt für einen ganzen Betreuungstag zu entrichten.

Preisliste und Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Landgerichtsbezirk Hanau.

2. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben
die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

3. Die aktuelle Preisliste wird am Tage der Buchung bekanntgegeben.

 

Preisliste

 

1. Preisliste Hundeschule (Stand 09.11.2015) Gruppenunterricht:

– 60 Minuten 12,00 Euro
– 10er-Paket 108,00 Euro



2. Preisliste Hundeschule (Stand 09.11.2015) Einzelunterricht:

– 45 Minuten 30,00 Euro
– 10er-Paket 280,00 Euro



3. Preisliste der Hundepension (Stand 09.11.2015):

– pro halben Tag
(bis zu 5 Stunden )
9,00 Euro
– pro Monat halber Tag
(Montag – Freitag bis zu 5 Stunden)
130,00 Euro
– pro ganzen Tag
(täglich von 6:45 Uhr bis 18:45 Uhr)
13,00 Euro
– pro Monat ganzer Tag
(Montag – Freitag von 6:45 Uhr bis 18:45 Uhr)
220,00 Euro
– pro Tag / Nacht (24h) 25,00 Euro
– pro Tag / Nacht (24h) – Feiertage +
Weihnachten/Silverster
50,00 Euro



Nutzungsgebühr Zwinger (Stand 09.11.2015):

– Nutzungsgebühr (Abends) Zwinger 5,00 Euro
– Nutzungsgebühr (Morgens) Zwinger 3,00 Euro

Die Preise werden tagesaktuell bekannt gegeben!